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Bebauungsplan-Verfahren BP_2427
10:38 Ortszeit Bremen - Datum: 12.01.2025
Bebauungsplan-Verfahren BP_2427
10:38 Ortszeit Bremen - Datum: 12.01.2025
Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Walle zwischen Osterfeuerberger Ring, Fleetstraße, Glücksburger Straße, Holsteiner Straße, Auguststraße und Flensburger Straße

Bemerkungen:
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB

Auslegungsorte:
Ortsamt West, bearbeitende Dienststelle

Planungsbezirk:
West
Beschlüsse
Beschlüsse
Planaufstellung:
12.01.2012
Beschluss zur öffentl. Auslegung 1:
13.01.2022
Beschluss über Bericht:
29.09.2022
Beschluss des Senats:
15.11.2022
Beschluss der Stadtbürgerschaft:
06.12.2022
Bekanntmachung im Amtsblatt:
22.12.2022
Bearbeitungsstand rechtsk. Plan:
01.07.2022
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Planungsziel
Schon der Bebauungsplan 1821 hat zum Ziel, die Wohnfunktion beiderseits des Osterfeuerberger Rings zu stärken. Ist man jedoch bisher davon ausgegangen, dass nur eine rein gewerbliche Nutzung am Osterfeuerberger Ring in Frage kommt, die die beschriebenen Umsetzungsschwierigkeiten hat, soll unter Berücksichtigung einer notwendigen aktuellen Lärmuntersuchung versucht werden, gemischte Strukturen am Osterfeuerberger Ring zu entwickeln. Die Ausweisung als Mischgebiet mit noch genauer zu untersuchenden Festsetzungen, wo das Wohnen zulässig sein kann, macht die Planaufstellung erforderlich. Parallel dazu muss der Flächennutzungsplan angepasst werden. Vorteilhaft für die Entwicklung von gemischten Nutzungen einschließlich Wohnen entlang des Osterfeuerberger Rings ist eine ruhige, der Straße abgewandte Hof- oder Gartenseite. Zum Schutz der Wohnnutzung sollten bestimmte gewerbliche Nutzungen nur noch straßenseitig zulässig sein. Ebenso wichtig für die Entwicklung der Wohnfunktion und zum Schutz der angrenzenden Wohngebiete ist eine mindestens 3-geschossige, geschlossene Bauweise am Osterfeuerberger Ring, die den Verkehrslärm von den ruhigen Innenbereichen fernhält. Anders als im BP 1821 soll diese zwingend festgesetzt werden.

Besonderes Augenmerk soll auf die Rücknahme der trennenden Wirkung des Osterfeuerberger Rings und seine Aufwertung gelegt werden. Dieses Ziel wurde bereits in den vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet „Waller Heerstraße“ formuliert. Dazu wurde 2007 ein Verkehrsplanungsbüro mit einer Variantenuntersuchung zum Rückbau des Abschnittes Osterfeuerberger Ring, zwischen Fleetstraße und Fiegenstraße, beauftragt. Die Varianten sollten

- zum einen aufzeigen, wie das 2007 bereits geplante und seit 2010 im Bau befindliche Umbaukonzept für den Abschnitt Waller Ring Osterfeuerberger Ring (zwischen Waller Heerstraße und Fleetstraße) kompatibel an den hier in Rede stehenden Teil des Osterfeuerberger Rings angebunden werden kann
und
- zum anderen sollte die Planung Musterbausteine aufzeigen, wie auch in Richtung Utbremer Kreisel Umbaukonzepte für den Osterfeuerberger Ring funktionieren könnten.

Heutige Verkehrserfordernisse lassen einen Rückbau auf eine Fahrspur pro Seite von 4,75 m Breite zu. Bei der Untersuchung wurden sowohl Varianten erarbeitet, die die Ortsfahrt beibehalten und die den Zugewinn an Raum durch einen großen Park- und Grünstreifen nutzen. Zum anderen wurden Varianten gegenüber gestellt, die auf die Ortsfahrt verzichten und einen Umbau, vergleichbar dem Waller oder Schwachhauser Ring, vorschlagen. Diese Varianten haben den Vorteil einer breiten Vorgartenzone und den Nachteil vieler Zufahrten, die den Fuß- und Radverkehr kreuzen würden.

Eine andere bisher noch nicht detailliert untersuchte Variante beinhaltet den Rückbau des übermächtigen Verkehrskörpers zu einer Seite des Osterfeuerberger Rings, so dass sich große Grundstückserweiterungen auf der anderen Seite anbieten, die eine neue Bauzone ermöglichen könnten. Dadurch könnte das Straßenprofil von ca. 40 Metern (von Gebäudekante zu Gebäudekante) deutlich verringert werden. Die Umsetzbarkeit ist vor allen Dingen abhängig von der Lage der Versorgungsleitungen, würde aber neue bauliche Kanten ermöglichen, die einen städtebaulichen Zusammenhalt beider Straßenhälften wieder herstellen. Im weiteren Planverfahren ist eine vertiefte Untersuchung notwendig, die städtebauliche und verkehrliche Aspekte verbindet. Die Auswirkungen des Verkehrslärms sind ebenso zu betrachten.
1. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 08.02.2022 22.03.2022
Bearbeitende Dienststelle
Bearbeitende Dienststelle
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Planauskunft Dienstgebäude:
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 49 (4 21) 3 61 - 23 75 - Telefax: 49 (4 21) 3 61 - 4692
Email: planservice@bau.bremen.de

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