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Bebauungsplan-Verfahren
Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) setzt die Art und das Maß der Bodennutzung fest. So werden darin Regelungen zu Verkehrsflächen, Bebauungsformen, Gemeindebedarfsflächen, etc. getroffen. Die Regelungen unterliegen strengen gesetzlichen Normen die durch das BauGB geregelt werden. Der Bebauungsplan ist Grundlage zur Erteilung von Baugenehmigungen im Baugenehmigungsverfahren.
Die aktuellen öffentlichen Auslegungen der Bebauungsplanverfahren - Bremen den 10.10.2024

Stellungnahmen gegen einen Plan können schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht werden.

Die amtlichen Bekanntmachungen zu den Verfahren können Sie unter www.amtliche-bekanntmachungen.bremen.de abrufen.
BP_NR Auslegung Auslegungsort Geltungsbereich
1. Auslegung
2500
13.09.2024 - 14.10.2024 Bearbeitende Dienststelle, Ortsamt Schwachhausen/Vahr für ein Gebiet in Bremen-Schwachhausen zwischen Schwachhauser Heerstraße, Lüder-von-Bentheim-Straße, Georg-Gröning-Straße und Schubertstraße
2563
13.09.2024 - 14.10.2024 Bearbeitende Dienststelle, Ortsamt Neustadt/Woltmershausen für ein Gebiet in Bremen Woltmershausen
zwischen Am Tabakquartier, Hermann Ritter Straße, Am Gaswerkgraben und dem Tabakquartier

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Dieses Bauleitplan-Informationssystem dient nur als Vorab-Information.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot die amtliche Auskunft nicht ersetzen kann!