Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Woltmershausen zwischen Am Reedeich,
Wendeweg und der Ochtum
Auslegungsorte:
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Süd
Es ist beabsichtigt, das ca. 7,79 ha große Dauerkleingartengebiet in ein Wochenendhausgebiet umzuwandeln, um in diesem Gebiet größere Nutzungsmöglichkeiten und Handlungsspielräume zu ermöglichen.
Entsprechend diesem Planungsziel soll im Planbereich Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Wochenendhausgebiet festgesetzt werden. Mit dieser Festsetzung besteht die Möglichkeit, jede Parzelle mit einem Wochenendhaus zu bebauen.
Wegen des mit Bäumen und Gehölzen stark durchwachsenen Geländes soll die überbaubare Grundstücksfläche auf max. 40 m² begrenzt werden. Die Gebäude sollen in eingeschossiger offener Bauweise errichtet werden. Dachgeschosse im Sinne des § 2 der Bremischen Landesbauordnung sollen zulässig sein. Auf den Grundstücken kann ein Carport für ein Auto pro Wochenendhaus zugelassen werden. Geschlossene Garagen sollen aus gestalterischen Gründen ausgeschlossen werden.
Zur Durchsetzung der vorgenannten Planungsziele ist die Neuaufstellung eines Bebauungsplans nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich.