Geltungsbereich:
Bebauungsplan 1567 bei gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes (13. FNP-Änderung) im Parallelverfahren
für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Meinert-Löffler-Straße, Gleisanlagen der Eisenbahnlinie Farge-Vegesack, Fährer Straße (rückwärtig),Am Becketal und Beckstraße (rückwärtig)
Bemerkungen:
Da die mit dem Bebauungsplan 1567 bestimmte Art der baulichen Nutzung nicht mit der Darstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bremen übereinstimmt, ist eine Flächennutzungsplanänderung (FNP-Änderung) erforderlich. Die 13. FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes 1567.
Auslegungsorte:
bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Nord
Ziel der Planung ist die Entwicklung einer gebietsverträglichen Nachnutzung durch Wohnungsbau mit integrierten Freiflächen, um das Wohnraumangebot in Aumund-Hammersbeck zu ergänzen und zu qualifizieren.
Die Planung sieht eine Erschließung über die bestehende Friedrich-Schröder-Straße vor. Die Beschränkung der Durchfahrbarkeit des MIV entlang der Straße Am Becketal soll erhalten bleiben, um Schleichverkehre zu verhindern.
Das Plangebiet ist aufgrund seiner Lage angrenzend an Wohnbebauung und seiner günstigen infrastrukturellen Ausstattung für den Wohnungsbau gut geeignet. Eine entsprechende Ausweisung folgt den Zielen der Innenentwicklung und den Trends des Wohnungsmarktes im Bereich Bremen-Nord und damit den aktuellen Erfordernissen der Stadtentwicklung in Bremen. Für das Plangebiet sind damit folgende weitere Zielsetzungen verbunden:
Gestaltung des Landschafts- und Ortsbildes, sowie Erhaltung und Entwicklung von Grünstrukturen und Biotopverbindung zwischen den Teichgewässern (südlich und nördlich der Straße Am Becketal) unter Einbeziehung bestehender Ausgleichsflächen und Einbindung des neuen Baugebietes im Rahmen eines integrierten Grünordnungsplanes,
Berücksichtigung der ökologischen Untersuchungen zum Artenschutz bzgl. Vermeidungsmaßnahmen sowie ggf. auch Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für Gewässer und Amphibien,Sicherung von Kompensationsflächen und –maßnahmen, Lösung des ruhenden Verkehrs innerhalb des neuen Quartiers,
Nutzung einer bestehenden Erschließungsstraße, Berücksichtigung von fußläufigen Durchwegungen und Verknüpfungen sowie einer durchgehenden Wegeverbindung in Richtung Aumunder Bahnhof, Berücksichtigung der Aspekte des sozialen Wohnungsbaus, Regelung der Oberflächenentwässerung Regenrückhaltung Gewässerschutz, Berücksichtigung der Aspekte des nachhaltigen Bauens im Städtebau, Berücksichtigung der Bodenverhältnisse.
Wohneinheiten: 70 - 80