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Bebauungsplan-Verfahren BP_2284
10:11 Ortszeit Bremen - Datum: 26.04.2024
Bebauungsplan-Verfahren BP_2284
10:11 Ortszeit Bremen - Datum: 26.04.2024
Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Neustadt zwischen Eisenbahnlinie Bremen-Oldenburg, Am Hohentorsplatz, Oldenburger Straße und Carl-Francke-Straße

Bemerkungen:
Änderung des Planaufstellungsbeschlusses am 15.07.2021
(amtl. Bekanntmachung am 22.07.2021)

Auslegungsorte:
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, bearbeitende Dienststelle

Planungsbezirk:
Süd
Beschlüsse
Beschlüsse
Planaufstellung:
28.11.2002
Beschluss zur öffentl. Auslegung 1:
15.07.2021
Beschluss über Bericht:
25.11.2021
Beschluss des Senats:
11.01.2022
Beschluss der Stadtbürgerschaft:
25.01.2022
Bekanntmachung im Amtsblatt:
03.02.2022
Bearbeitungsstand rechtsk. Plan:
27.09.2021
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Planungsziel
Anlass der Planung ist die Revitalisierung einer innerstädtischen Brachfläche, die aufgrund ihrer Vorprägung bereits temporär gewerblich genutzt war. In der Stadt Bremen besteht ein Bedarf an mittelgroßen Gewerbeflächen, die in diesem Kontext realisiert und planungsrechtlich gesichert werden können. Gemäß Gewerbeflächenentwicklungsplan 2020 für Bremen gilt es, insbesondere die Binnenentwicklung und Nachverdichtung von Gewerbeflächen voranzutreiben. Auch aufgrund der innenstadtnahen sowie verkehrsgünstigen Lage des Plangebietes an der Bundestraße B6 (Oldenburger Straße) und an der Autobahn BAB 281 bietet sich die Nachnutzung des ehemaligen Güterbahnhofs für eine gewerbliche Nutzung und so-mit zur Schaffung von Arbeitsplätzen an. Bedingt durch die hohen Verkehrslärmimmissionen der angrenzenden Straßen und Eisenbahnstrecke ist eine Nutzungsmischung aus Wohnen und Gewerbe nicht möglich.
Ziel der Planung ist daher die Schaffung eines Gewerbegebietes, das einerseits eine flexible Einteilung zulässt, andererseits auch eine geordnete städtebauliche Entwicklung mit der Ausbildung einer stadtbildenden Raumkante entlang der Carl-Francke-Straße sicherstellt (vgl. städtebauliches Konzept). Aufgrund der innenstadtnahen Lage des Plangebietes soll eine hohe Arbeitsplatzdichte erreicht werden. Das Gewerbegebiet soll daher überwiegend rein gewerblichen Nutzungen – wie z.B. Dienstleistungsunternehmen, produzierenden und verarbeitenden Betrieben oder Handwerkwerksbetrieben – vorbehalten sein. Aufgrund dieser Zielsetzung sowie der Lage des Plangebietes zwischen den zentralen Versorgungsbereichen der Neustadt (Pappelstraße) und in Woltmershausen (Woltmershauser Straße) sollen Einzelhandelsbetriebe als gewerbliche Nutzungen zum Schutz der bestehenden verbraucher-nahen Versorgung nicht zugelassen werden (vgl. Kap. C 1). Der Planung liegen weitere städtebauliche Zielsetzungen zu Grunde:
 - Adressbildung des neuen Gewerbegebietes entlang der Carl-Francke-Straße mit Erhalt des straßenbegleitenden und geschützten Baumbestandes
- Städtebauliche Aufwertung und Begrünung des Plangebietes durch Entwicklung neuer Baumreihen parallel zur Oldenburger Straße, Carl-Francke-Straße und der neuen Erschließungsstraße sowie weiterer Anpflanzmaßnahmen
 - Schaffung einer neuen Radwegeverbindung zwischen dem Bahnhof Neustadt und der Carl-Francke-Straße
 - Flächensparende verkehrliche Erschließung durch Begrenzung auf eine zentrale Erschließungsstraße unter Berücksichtigung einer möglichen Fortführung für die weiteren, nördlich anschließenden Entwicklungsflächen
 - Berücksichtigung der umgebenden Wohnbebauung durch Beschränkung der gewerblichen Lärmemissionen
 - Planerische Sicherung bestehender Leitungstrassen
1. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 02.08.2021 10.09.2021
Bearbeitende Dienststelle
Bearbeitende Dienststelle
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Planauskunft Dienstgebäude:
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 49 (4 21) 3 61 - 23 75 - Telefax: 49 (4 21) 3 61 - 4692
Email: planservice@bau.bremen.de

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