Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Neustadt
zwischen der Westerstraße, Süderstraße, Große Annenstraße (beidseitig) und Kleine Johannisstraße (überwiegend ehemaliges Hachéz-Fabrikgelände
Bemerkungen:
ehemaliges Hachézgelände
- Anpassung des Planaufstellungsbeschlusses infolge der Änderung des Geltungsbereiches am 12.01.2023
Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.(16. FNP-Berichtigung)
Auslegungsorte:
Ortsamt Neustadt/Woltmershausen, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Süd
Das ehemalige Hachéz-Gelände soll zu einem gemischt genutzten, nachhaltigen und urbanen Stadtquartier entwickelt werden. Unter dem Leitbild der Produktiven Stadt soll eine urbane Mischung aus Gewerbe wie Dienstleistungen und urbaner Produktion, Wohnen mit einem differenzierten Angebot aus sozialem Wohnungsbau, studentischem Wohnen, gemeinschaftlichem Wohnen, öffentlichen Nutzungen wie Bildungs-, Verwaltungs- und sozialen Einrichtungen, Kultur, Gastronomie und Freizeitnutzungen erreicht werden.
Zur Partizipation der Öffentlichkeit am Planungsprozess zur Entwicklung des ehemaligen Fabrikgeländes wurden neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch (BauGB) auch weitere Informations- und Diskussionsveranstaltungen (Onlinedialog am 15.06.2021, Dialog vor Ort auf dem Hachéz-Gelände am 19.06.2021, Vorstellung des Zwischenstandes im Beirat Neustadt am 01.09.2022) angeboten. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, sich im Sommer 2022 mit Ideen und Hinweisen auf der online über eine Internetpräsenz und für Akteure aus der lokalen Wirtschaft sich in einem Workshop einzubringen. Weitere Beteiligungen sind im Rahmen der Plankonkretisierung vorgesehen.
Grundlage für den Bebauungsplan ist der Städtebauliche Entwurf des Architekturbüros CO-BE aus Kopenhagen. Der Städtebauliche Entwurf sieht eine Blockrandbebauung mit zwei Innenhöfen vor und reagiert mit den Gebäudehöhen, den Dachformen und der vorgesehenen Staffelung der Baukörper auf die vorhandene Bebauung in der Nachbarschaft. Die drei unter Denkmalschutz stehenden Gebäude der ehemaligen Schokoladenfabrik und das ehemalige Pförtnerhäuschen an der Westerstraße werden als identitätsstiftende Gebäude in die neue Bebauung integriert. Durch Öffnungen im Blockrand mit Passagen und Durchgängen wird eine Zugänglichkeit zu den Innenhöfen ermöglicht und das Quartier mit der Umgebung vernetzt. Für das zentrale denkmalgeschützte Gebäude sieht der städtebauliche Entwurf eine bis zu zweigeschossige Aufstockung vor. Die konkrete Ausgestaltung soll in Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege durch ein hochbauliches Wettbewerbsverfahren erfolgen.
Das Areal soll im Zuge der Realisierung der Planung auch ökologisch aufgewertet werden. Die Freiflächen im Plangebiet sollen in Teilen entsiegelt und begrünt werden. Das Entwässerungskonzept sieht einen klimaangepassten Umgang mit Regenwasser vor. Der Kfz-Verkehr soll zugunsten von attraktiven Angeboten für zu Fuß Gehende und Radfahrer:innen reduziert und möglichst am Rand des Quartiers konzentriert werden.
Mit der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau von rd. 155 Wohnungen sowie weiteren Möglichkeiten zur Verbindung von Wohnen und Arbeiten leistet die Planung einen Beitrag zum wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziel, in Bremen ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Angebot für den Wohnungsbau zu schaf-fen. Hierbei soll ein Anteil an öffentlich geförderten Wohnungen von 30 % realisiert werden. Weiterhin sollen hybride Nutzungen in einem Umfang von rd. 20% ermöglicht werden. Dies sind zum Beispiel Co-Living, Wohneinheiten mit einer Kombination aus Wohnen und Arbeiten, Wohn- und Tagespflegeangebote für Senior:innen oder Boardinghouse-Angebote.
Im Sinne der Produktiven Stadt und eines urbanen, gemischt genutzten Quartiers, sollen darüber hinaus Flächenangebote für gewerbliche, soziale und kulturelle Nutzungen entste-hen. In einem Workshop zur gewerblichen Nutzungsmischung des ehemaligen Hachéz-Geländes im August 2022 wurden ergänzend Ideen entwickelt, wie eine qualitative und viel-fältige gewerbliche Nutzung gestaltet werden kann. Im Ergebnis wurden als wesentliche Aspekte festgehalten, im Plangebiet die räumlichen Möglichkeiten auch für Werkstätten und Ateliers zuzulassen bzw. den Gebäudebestand und vor allem die Erdgeschosszonen für gewerbliche Aktivitäten zu nutzen und diese deutlich sichtbar zu machen (zum Beispiel gläserne Produktion, offene Schaufenster, Gastronomie). Hierbei soll die Bezahlbarkeit von Flächen für gewerbliche Nutzungen bzw. Kreativnutzungen beachtet und ergänzend die Multifunktionalität von Raumangeboten koordiniert werden.
Auf der ehemaligen Parkplatzfläche südlich der Großen Annenstraße ist eine Kita mit fünf Gruppen für bis zu 100 Kinder vorgesehen. Entlang der Süderstraße soll ein Lebensmittel-Supermarkt ermöglicht werden, der seine Eingänge von der Westerstraße bzw. über den In-nenhof erhält. Weitere potenzielle Nutzer im Plangebiet sind das Ortsamt Neustadt Woltmershausen, soziale Einrichtungen, die Oberschule am Leibnizplatz und die Hochschule Bremen. Ergänzend sollen multifunktional nutzbare Flächen für kulturelle, öffentliche und gastronomische Einrichtungen vorgehalten werden. Denkbar sind z. B. auch eine Quartierswerkstatt, z. B. für Fahrräder, die durch Anwohner:innen oder Initiativen (mit)genutzt werden können.
Die vorgesehene Nutzungsmischung aus Wohnen und kleinteiligem Gewerbe sowie ergänzenden kulturellen und sozialen Angeboten ist mit kurzen Wegen gekoppelt und leistet einen Beitrag zu einem lebendigen neuen Stadtquartier.
Die in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einbezogene Bestandsbebauung südlich der Großen Annenstraße und an der Kleinen Johannisstraße soll, ausgehend vom baulichen Bestand, planungsrechtlich gesichert werden.
Wohneinheiten: rund 155 Wohnungen