Geltungsbereich:
zur Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 8
für ein Gebiet in Bremen – Huchting
zwischen Varreler Bäke und Brokhuchtinger Fleet, nördlich der Eisenbahnstrecke Bremen Oldenburg
Auslegungsorte:
Ortsamt Huchting, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Süd
Das Plangebiet soll in seiner bisherigen Funktion und Gestalt als Offenlandbiotop erhalten bleiben. Auf eine Wohnbebauung nördlich der Bahnstrecke Bremen-Oldenburg soll verzichtet werden. Leitbild der Stadtentwicklung in Bremen ist die Belebung und Verdichtung der vorhandenen Stadtquartiere, verbunden mit hohen Erholungs- und Umweltqualitäten.
Mit der Aufhebung des Vorhaben- und Erschließungsplans 8 sollen dazu die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Nach Aufhebung des Plans wäre ein Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch (Bauen im Außenbereich) zu bewerten.
Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren entsprechend der o.g. Ziele geändert werden.