BauleitplaninformationssystemDie Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Bremer Bauleitplan-Informationssystem
Startseite | Bebauungspläne | Flächennutzungsplan | Vorhabenb. Bebauungspläne | Übersichtsplan
Sie befinden sich:

Erweiterte Informationen

Direkt unter der Rückwärtsnavigation, unter diesem Hinweis, ist nun eine zusätzliche Menüleiste mit Button erzeugt worden. Die Leiste bietet gegebenenfalls Dokumente und Pläne zum Verfahren an. Zum Anzeigen dieser ist ein PDF-Viewer erforderlich.
Desweiteren ist es möglich eine Verfahrensnummer direkt einzugeben. Mit dem Direktaufruf eines Verfahrens werden jegliche Filtereinstellung die getroffen wurden und Suchergebnisse entfernt.
Bebauungsplan-Verfahren BP_2424
10:47 Ortszeit Bremen - Datum: 12.01.2025
Bebauungsplan-Verfahren BP_2424
10:47 Ortszeit Bremen - Datum: 12.01.2025
Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Gröpelingen zwischen der Oslebshauser Heerstraße und Am Nonnenberg, östlich des Menkenkamps

Bemerkungen:
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB


Auslegungsorte:
Ortsamt West, bearbeitende Dienststelle

Planungsbezirk:
West
Beschlüsse
Beschlüsse
Planaufstellung:
17.02.2011
Beschluss zur öffentl. Auslegung 1:
17.02.2011
Beschluss über Bericht:
05.05.2011
Beschluss des Senats:
17.05.2011
Beschluss der Stadtbürgerschaft:
29.06.2011
Bekanntmachung im Amtsblatt:
01.08.2011
Bearbeitungsstand rechtsk. Plan:
11.04.2011
Bebauungsplan aufrufen - Bitte beachten Sie die Ladezeit. Die Plangröße kann mehrere MB sein.
Planungsziel
Die Bremische Bürgerschaft hat im Juni 2009 mit der Verabschiedung des neuen Schulgesetzes eine Schulreform auf den Weg gebracht, die den Schülerinnen und Schülern des Landes Bremen nach der Grundschule den Weg zu einem hochwertigen Abschluss in zwei Schularten bietet. Dadurch soll längeres gemeinsames Lernen ermöglicht werden in einer Schule, die für jede Schülerin und jeden Schüler den individuell erreichbaren Abschluss von der Berufsbildungsreife über den mittleren Schulabschluss bis hin zum Abitur nach dem 12. oder 13. Jahr ermöglicht.

Mit der zuvor beschriebenen Reform wurden auch die Schulstandorte und ihre baulichen Erweiterungsmöglichkeiten hinsichtlich der Einrichtung von Oberschulen überprüft. Für den Schulstandort "Am Oslebshauser Park" wurde ermittelt, dass das zurzeit bestehende zweizügige Förderzentrum zu einer dreizügigen Reformoberschule erweitert werden kann, ohne dass hierzu aufwendige Erschließungsmaßnahmen notwendig wä-ren. Am Förderzentrum "Am Oslebshauser Park" werden derzeit die Klassen 5 bis 10 unterrichtet. Dies entspricht einer Schülerzahl von rd. 150. Zukünftig sollen es im Rahmen einer Dreizügigkeit rd. 150 bis 170 Schülerinnen und Schüler mehr sein. Da die Oberschule eine so genannte Anwahlschule ist, erstreckt sich deren Einzugsbereich über das Stadtgebiet Bremen.

Grundlage für die Ermittlung der baulichen Erweiterungsmöglichkeiten der Schule Am Oslebshauser Park ist eine von der Senatorin für Bildung und Wissenschaft in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie des Bremer Architekturbüros Bruns & Hayungs.

Für die bauliche Erweiterung des Schulstandortes Am Oslebshauser Park bietet sich die vom Umweltbetrieb Bremen verwaltete Fläche im nordwestlichen Plangebiet an. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes, das direkt an den bestehenden Schulbau an der westlichen Grundstücksgrenze anschließt. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass sich ein Erweiterungsbau an dieser Stelle in die Nachbarschaft, den Park und in das bestehende Schulensemble angemessen integrieren lässt.

Der für das Plangebiet noch gültige Bebauungsplan 2236 setzt für das Schulgrundstück ein allgemeines Wohngebiet fest (vgl. Kap. B 2. "Geltendes Planrecht). Allgemeine Wohngebiete dienen gem. § 4 BauNVO vorwiegend dem Wohnen. Anlagen für kulturelle Zwecke, zu denen auch Schulen zählen, sind allgemein zulässig, wenn sie der Versorgung des Gebietes dienen. Da bei der beabsichtigten Schulerweiterung die Schülerzahl verdoppelt und der Einzugsbereich über den Ortsteil Oslebshausen hinaus vergrößert wird und somit die kulturelle Einrichtung gebietsübergreifend ist, kann die Schulerweiterung nicht aus dem bestehenden Bebauungsplan 2236 entwickelt werden. Um Nachbarschaftskonflikte und städtebauliche Spannungen zu verhindern sowie die Stellplatzsituation zu regeln, soll daher der Bebauungsplan 2424 "Erweiterung Schule Am Oslebshauser Park" aufgestellt werden.
Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung der Schule "Am Oslebshauser Park" vom zweizügigen Förderzentrum zur dreizügigen Oberschule mit Inklusion. Damit soll im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB den Bil-dungserfordernissen der jüngeren Menschen – und auch denen mit einer Behinderung – nachgekommen werden.

Der Geltungsbereich des Plangebietes des Bebauungsplanes 2424 bezieht sich nicht nur auf den Erweiterungsbau der Schule, sondern umfasst auch den Grundstücksbereich mit den bereits bestehenden Schulbauten. Hierdurch wird im Sinne der Konfliktbewältigung eine schlüssige und der Sachlage gerechte Gebietsabgrenzung geschaffen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes dient somit der geordneten städtebaulichen Entwicklung der Schulerweiterung zu einer dreizügigen Oberschule. Die Erschließung kann weiterhin über die Zufahrt "Am Oslebshauser Park" erfolgen.

Die vorgesehene Gemeinbedarfsfläche weicht von dem Flächennutzungsplan Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2001, der für das Plangebiet Wohnbaufläche und einen Schulstandort darstellt, ab. Aufgrund der Größe des Plangebietes von ca. 0,9 ha ist die Abweichung als geringfügig anzusehen; damit kann der Plan als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt gelten.

Zur Erreichung der vorgenannten Ziele soll ein Bebauungsplan nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Es handelt sich um einen Plan der Innenentwicklung, mit dem ein sparsamer Umgang mit Grund und Boden erreicht werden kann.
1. Öffentliche Auslegung vom bis
Bearbeitende Dienststelle 04.03.2011 04.04.2011
Ortsamt West 04.03.2011 04.04.2011
Bearbeitende Dienststelle
Bearbeitende Dienststelle
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Planauskunft Dienstgebäude:
Contrescarpe 72
28195 Bremen
Telefon: 49 (4 21) 3 61 - 23 75 - Telefax: 49 (4 21) 3 61 - 4692
Email: planservice@bau.bremen.de

Zugang Verwaltung - Zugang Trägerbeteiligung - Datenschutzerklärung - Impressum - Symbolerklärung - Sitemap

Dieses Bauleitplan-Informationssystem dient nur als Vorab-Information.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses Angebot die amtliche Auskunft nicht ersetzen kann!