Geltungsbereich:
für ein Gebiet in Bremen-Oberneuland zwischen Rockwinkeler Landstraße (zum Teil einschließlich), Franz-Schütte-Allee (zum Teil einschließlich), Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg und Mühlenweg
Bemerkungen:
nach §§ 2ff. Baugesetzbuch (BauGB) im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.
Anpassung des Planaufstellungsbeschlusses am 25.11.2021
Auslegungsorte:
Ortsamt Oberneuland, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Ost
Ziel des Bebauungsplanes 2371 ist insbesondere die Errichtung von Wohnbebauung für unterschiedliche Nutzergruppen sowie die Errichtung einer sozialen Einrichtung im südlichen Teil des Plangebietes (betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung). Entsprechend dem städtebaulichen Konzept entstehen auf den Flächen der Investorin rd. 198 Wohneinheiten. Darüber hinaus können innerhalb des Bebauungsplanes auf sonstigen privaten Grundstücksflächen weitere Wohneinheiten geschaffen wer-den.
Um ein Angebot für möglichst unterschiedliche Zielgruppen zu schaffen, ist ein Mix aus verschiedenen Gebäudetypologien (Mehrfamilienhäuser, Reihen-, Doppel- und Einzelhäuser) vorgesehen. Mit einem Anteil von 25 % geförderten Wohnungsbau soll auch Wohnraum für Menschen mit einem geringen Haushaltseinkommen geschaffen werden. Damit leistet die Planung einen konkreten Beitrag zu dem wohnungs- und stadtentwick-lungspolitischen Ziel, in Bremen ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Wohnangebot für breite Bevölkerungsschichten zu schaffen.
Der konkreten Bauleitplanung liegt ein städtebauliches Konzept zugrunde. Nach Maßgabe dieses städtebaulichen Konzepts erfolgt die Erschließung über zwei parallel zum geplanten öffentlichen Grünzug verlaufende Planstraßen (Planstraße A und D), die an die Rockwinkeler Landstraße angebunden werden.
Durch den öffentlichen Grünzug wird das Plangebiet faktisch in zwei Bereiche geteilt. Im nördlichen Bereich sollen Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Einzelhäuser sowie zwei Wohnhöfe mit Reihenhäusern und einem separaten Garagenhof entstehen; an die Garagenhöfe grenzt jeweils eine private Grünfläche mit beschränktem Nutzerkreis an. Die Wohnhöfe sollen autofrei sein, dürfen jedoch zum Be- und Entladen befahren werden. Südlich des Grünzugs, festgesetzt als öffentliche Grünfläche, sollen keine Reihenhäuser, sondern überwiegend Einzel- und Doppelhäuser, ein Mehrfamilienhaus sowie eine soziale Einrichtung errichtet werden.
Um die unter Denkmalschutz stehende Oberneulander Mühle weiterhin sichtbar erleben zu können und deren historische Bedeutung herauszustellen, ist einder vorgenannte öffentliche Grünzug als 40 m breite Fläche zwischen der Mühle und der Rockwinkeler Landstraße geplant. Ziel der Zweckbindung als öffentliche Grünfläche nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ist die Nutzbarkeit für eine breite Öffentlichkeit. In diesem Sinne ist mittig des Grünzugs ist ein mind. 4 m breiter Fuß- und Radweg, als Verlängerung des Ikensdamm, vorgesehen. Die öffentliche Spielfläche sowie weitere öffentliche Grünflächen um die Mühle herum bilden die „grüne Mitte“ des Plangebiets und werden durch Fußwege an den Hauptweg angebunden. Damit wird dem besonderen Planungserfordernis bei Innenentwicklungsvorhaben nachgekommen (im Flächennutzungsplan als Grünschraffur dargestellt).
Die vorhandene Bebauung parallel zur Rockwinkeler Landstraße sowie das Wohngebäude am Mühlenweg werden mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes langfristig gesichert und Erweiterungsmöglichkeiten zugelassen.
Zwecks Lärmabschirmung des Plangebiets von Umgebungslärm, der auf das Plangebiet einwirkt, ist parallel zu der Eisenbahnstrecke Bremen-Hamburg eine begrünte Lärmschutzwand (LSW) mit einer Höhe von 7 m erforderlich, entsprechend wurde parallel zur Bahnstrecke eine LSW zeichnerisch festgesetzt.
Für die Erschließung und Bebauung des Plangebiets ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich.