Geltungsbereich:
2. Änderung, Teil A des Bebauungsplanes 1299 "Science Park",
für ein Gebiet in Bremen-Vegesack zwischen Steingutstraße, Friedhof Grohn, Jacobs University Bremen, Bruno-Bürgel-Straße, Heinrich-Behrens-Straße und Loki-Schmidt-Straße
Bemerkungen:
Änderung des Bebauungsplanes 1299 (unter 1299) zur Art der Nutzung (Sondergebiet Technologiepark Universität) im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
1. Änderung des Bebauungsplanes 1299 "Science Park" (unter 1299A) beschleunigtes Verfahren nach BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Auslegungsorte:
Ortsamt Vegesack, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Nord
Ziel ist die Schaffung von Baumöglichkeiten für universitäre Nutzungen einschließlich der aktuell benötigten Collegeneubauten auf den Flächen des ehemals geplanten Science Parks zwischen der Steingutstraße und dem Universitätscampus der JUB. Da die bisherigen Festsetzungen aufgrund der gewerblichen Ausrichtung des Science Parks insbesondere Studentenheime als Wohnnutzung ausschließen und durch die allgemeine Zulässigkeit von Gewerbebetrieben Konflikte mit weiteren universitären Nutzungen, wie den Kernnutzungen Forschung und Lehre, nicht auszuschließen sind, ist eine Änderung des Bebauungsplanes insbesondere zur Anpassung der Art der Nutzung erforderlich.
Auch hat der bisherige Verlauf der Ausgründung von universitäts- und forschungsnahen Büro- und Gewerbenutzungen ehemaliger JUB Absolventen gezeigt, dass der lokale Bezug mit einer räumlichen Nähe zur JUB bislang kein bevorzugtes Ansiedlungskriterium gegenüber einer internationalen Standort-wahl darstellt. Die räumliche Nähe zwischen Universitätscampus und universitären Erweiterungsflächen ist aber wiederum ein entscheidendes Kriterium für die Umsetzung der Wachstumsstrategie der JUB mit steigenden Studierendenzahlen innerhalb der Lehre. Außer den funktionalen Zusammenhängen sind auch ideelle Gründe für den räumlichen Zusammenhang von erheblicher Bedeutung im Sinne der Pflege und Entwicklung des besonderen Profils einer international ausgerichteten Universität mit einer großen Anzahl von besonders jungen Studierenden, die innerhalb eines organsierten Rahmens und Verbunds auf dem Campus betreut miteinander studieren und wohnen. Die Ausweisung von universitären Erweiterungsflächen auf dem ungenutzten Science Park Gelände ermöglicht des Weiteren auch die Entwicklung einer gemeinsamen Flächennutzung des Oeversberg durch die JUB und den dort vorhandenen Vereinssport. Als Ersatz und Voraussetzung hierfür ist eine Nordentwicklung der Universität auf den ehemals geplanten Science Park Flächen zu ermöglichen, damit entsprechende Flächeneinschränkungen für die JUB auf dem Oeversberg im Norden kompensiert werden können. Die städtebauliche Rahmenplanung für den Science Park von dem Architekturbüro Böge-Lindner (heute Böge Lindner k2) bildet das Grundgerüst der städtebaulichen Festsetzungen des Ursprungsplanes 1299. Die Vorgaben zu den Bauflächen und Baudichten sollen entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes 1219 für das Campusstammgelände angepasst werden. Diese Anpassungen dienen der Sicherung des städtebaulichen Zusammenhangs von JUB-Kern-Gelände und Ergänzungsflächen im Norden. Hierfür wurden bereits umfängliche Investitionen für die Infrastrukturausstattung mit Gewerbestraßen, einer zentralen Grünfläche und wegebegleitenden Baumreihen von der Stadtgemeinde erbracht.
Der westliche Teilbereich des Bebauungsplanes 1299 (Teilbereich B) soll in einem gesondert geführten Verfahren neues Planungsrecht erhalten, da weder die bisherigen Planungsziele (Science Park) noch die zukünftige Nutzung des Planbereichs A (Sondergebiet Uni) eine passende oder verbleibende Entwicklungsoption für diese bebauten Grundstücke darstellen. Für den Teilbereich B ist gesondert mit der Neufassung des Planungsrechts auch der zukünftige Bedarf an öffentlichen Erschließungsflächen zu ermitteln, da der bisherige Plan westlich der Heinrich-Behrens-Straße zusätzliche Verkehrs-flächen für die nunmehr obsolete Science Park Entwicklung vorsah.