Geltungsbereich:
Oberstraße, Papenstraße, Pelzerstraße, Sögestraße
Auslegungsorte:
Ortsamt Mitte/Östl. Vorstadt, bearbeitende Dienststelle
Planungsbezirk:
Mitte
Für Teile des Plangebietes besteht die Erhaltungs- / Gestaltungssatzung OE_0008:
Für Teile des Plangebietes besteht die Erhaltungs- / Gestaltungssatzung OE_0008:
über die Gestaltung der straßenseitigen Fassaden und der besonderen Anforderungen an Werbeanlagen in der Obernstraße, Hutfilterstraße und Sögestraße