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Hinweise über die Zusammenstellung von Bebauungsplanverfahren vor dem 8. Mai 1945


Als nach 1945 (nach dem 2. Weltkrieg) Bebauungsplanverfahren aufgestellt wurden, begann man im Stadtplanungsamt, diese Verfahren, d.h. Akten und Bebauungsplanurkunden, jeweils gleichlautend durchzu-numerieren. Außerdem wurde amtsintern ein Übersichtsplan angefertigt, in dem der jeweilige Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit der entsprechenden Nummer eingetragen ist. Dieser Plan wird laufend fortgeführt. Die Akten der Bebauungsplanverfahren (Bebauungspläne, Straßenpläne, Fluchtlinienpläne, Staffelbaupläne, Gewerbepläne und Abgrenzungsver-fahren), die vor 1945 durchgeführt wurden, haben als Aktenzeichen an erster Stelle römische Ziffern, an zweiter Stelle Buchstaben und an dritter Stelle arabische Ziffern (z.B.: VI Wa.V.12). Die Ziffer V bedeutet, daß es sich in der Regel um Straßen- und Häuserlinien, die Ziffer VI, daß es sich um Staffelbau- und Gewerbepläne handelt. Bei den Ziffern XII und XIII handelt es sich um Abgrenzungsverfahren von Bau-staffeln und Gewerbeklassen. Abgrenzungsverfahren konnten aufgrund der Ermächtigung von Senat und Bürgerschaft von der Deputation für Stadterweiterung und Grund-stücksverwaltung gemeinschaftlich mit der Baupolizeibehörde durch-geführt werden. Sie konnten im Rahmen eines formellen Verfahrens die festgesetzte Baustaffel bzw. Gewerbeklasse um eine Baustaffel bzw. Gewerbeklasse höher oder niedriger festsetzen. Wenn am Anfang eines Aktenzeichens ein U.A. steht, handelt es sich um so vorgefundene unerledigte Bebauungsplanverfahren. In der Zusammen-stellung ist dies durch Angabe von Anfang und Ende der Aktenbearbeitung gekennzeichnet worden. Die Bebauungsplanurkunden haben im Gegensatz zu den Akten nur teilweise eine arabische oder eine römische Bezifferung. Ein Hinweis in den Akten auf diese Nummern oder aber auch umgekehrt ist nicht vorhanden. Ebenso fehlt ein entsprechender Übersichtsplan für alle diese früheren Plange-biete.

Um zu den Bebauungsplanverfahren (Akten und Bebauungsplan-urkunden), die vor 1945 erstellt wurden, einen schnelleren Zugriff zu erhalten, wurden alle Akten und zugehörigen Pläne gleichlautend neu numeriert. Ein entsprechender Übersichtsplan wurde angefertigt. Den entsprechenden Nummern wurden Nullen vorangestellt (z.B.: 0005, 0076, 0212), um eine Verwechselung mit den Bebauungsplanverfahren nach dem 8. Mai 1945 zu vermeiden. Die Auflistung der Bebauungsplanverfahren wurde getrennt nach dem Gebiet am linken Weserufer (0001 bis 0080) und nach dem Gebiet am rechten Weserufer (0091 bis 0479) in der Reihenfolge nach Daten geordnet. Außerhalb der Datumsreihenfolge liegen die Verfahren 0078 bis 008o und 0469 bis 0479. Die Daten in der Auflistung wurden den Akten, Plänen, dem Bremischen Gesetzblatt oder den Mitteilungen (Beschlüssen) der Deputation, des Senats und der Bürgerschaft in Verbindung mit amtlichen Bekanntmach-ungen der jeweils zuständigen Zeitung entnommen. In den Fällen, wo es keine alte Akte gibt, aber die Daten ermittelt werden konnten, wurde eine neue Akte mit den entsprechenden Beschlüssen (Fotokopien) ange-legt. Soweit Rubriken in dieser Zusammenstellung nicht ausgefüllt sind, so kann zur Zeit nicht angegeben werden, ob noch entsprechende Daten feststellbar sind. Sind Rubriken mit Strichen (-) versehen, so konnte mit Sicherheit festgestellt werden, daß es entsprechende Daten nicht gibt. Das ist teilweise der Fall, wenn der Eigentümer der Bremische Staat war, aber auch nach Auflösung der Bremischen Bürger-schaft (BremGBl. 1933, S. 411). Es kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob alle Bebauungspläne erfaßt worden sind. Die Wahrscheinlichkeit hierfür wird mit 97 % eingeschätzt. Eine lOO prozentige absolute und restlos abgesicherte Erfassung würde bedeuten, daß die Beschlüsse von Senat, Bürgerschaft und Deputationen, das Bremische Gesetzblatt sowie die amtlichen Bekanntmachungen der entsprechenden Zeitungen für einen Zeitraum von mindestens 175 Jahren durchgesehen werden müßten. Der hierfür erforderliche Zeitaufwand ist nicht vertretbar.

Straßennamen, die sich geändert haben, wurden in der Rubrik "Bezeichnung des Gebietes" mit den heutigen Namen zusätzlich versehen. Zum Beispiel: Bürgermeister-Smidt-Straße (jetzt: Heinrich-Heine-Straße) oder Schlageterstraße (jetzt: Bismarckstraße und Stresemannstraße). Teilweise sind Hinweise in den Akten auf andere Vorgänge (Bebauungspläne, Verkoppelungen und Ankäufe) enthalten. Um ein schnelles Auffinden solcher Akten zu ermöglichen, ist am Schluß dieser Zusammenstellung ein Vergleich "Neue Numerierung - Alte Aktenzeichen" und "Alte Aktenzeichen - Neue Numerierung" angefügt. Für die zu verschiedenen Zeiten beschlossenen Bebauungspläne galten bzw. gelten noch verschiedene Gesetze. Als Schluß dieser Zusammenstellung wurde eine Aufzählung von Proclamen, Obrigkeitliche Verordnungen und Gesetze (Bauordnung, Bebauungspläne, Kleinhäuser, Staffelbauordnung sowie Straßen- und Häuserlinien) beigefügt. Im übrigen sei hier noch kurz auf folgendes hingewiesen: Als erster Bebauungsplan von Bremen muß der Plan der Neustadt (seinerzeit Süderort genannt) von Johan Valckenburgh aus dem Jahr 1623 angesehen werden. Die Fläche der erstmalig befestigten Neustadt hatte etwa die Größe der Altstadt. Valckenburgh entwarf nicht nur die Festungsanlage, sondern auch die Straßen und "Häfen" in der Neustadt. Der Bau der "Häfen" wurde allerdings von der Kaufmannschaft ver-hindert, während das Straßennetz in etwa gemäß Plan angelegt wurde(Bebauungsplan 0001). Der zweite wesentlich größere Bebauungsplan, der sich fast ausschließlich mit dem Gebiet rechts der Weser befaßt, ist der Bebauungsplan von 1852. Dieser Plan, der nur Planstraßen beinhaltet, wurde von Baudirektor Schröder entworfen und 1853 rechtsverbindlich (Bebauungsplan 0095). Da die im Plan von 1852 festgesetzten Planstraßen zu schmal waren und die Ausdehnung der Stadt schnell zunahm, wurde 187o ein neuer

Plan, der ein noch größeres Gebiet rechts der Weser umfaßt, von Bauinspektor Kiehne erarbeitet. Dieser Plan wurde 1874 rechtsverbindlich. Erstmals wurde von Bauinspektor Kiehne 187o auch ein Straßenplan für das Gebiet am linken Weserufer entworfen, welcher 1871 rechtsverbindlich wurde. (Bebauungsplan 0096 und 0002). Der erste Bebauungsplan, der nicht nur wie bisher Planstraßen, sondern auch Baustaffeln und Gewerbeklassen festsetzte, ist der Bebauungsplan für ein Gebiet zwischen Schwachhauser Chaussee, Kirchbachstraße und Eisenbahn. Die Planung begann 1907 und wurde 1910 rechtsverbindlich. (Bebauungsplan 0203). Ein Teil der Straßen in Bremen ist nicht durch Bebauungspläne, sondern durch Verkoppelungen entstanden. Die Verkoppelungsgesetze (BremGBl. 1849, S. 193; 1873, S. 69 und 1899, S. 337) waren Gesetze, die vor allem auf landwirtschaftliche Umlegungen, Begradigung von ungünstig zugeschnittenen Grundstücken, Wegen, Gewässern (Gräben) usw. im "Landgebiet** zugeschnitten waren. Sie wurden aber nicht nur im "Landgebiet", sondern teilweise auch im "Stadtgebiet" im Hinblick auf eine zukünftige Bebauung angewandt. Im übrigen wurde es den Grundstückseigentümern überlassen, wie sie zwischen den Koppeln weitere Straßen anlegen wollten. Da aber Anfang dieses Jahrhunderts die Anwendung der Verkoppelungsgesetze für eine Bebauung, hier insbesondere die kostenlose Abtretung von Straßengrund und Grünplätzen, nicht mehr ausreichte, wurden Um-legungsgesetze (BremGBl. 1913, S. 207; 1929, S. 293 und 1934, S.143) geschaffen. Je nach Gesetzeslage mußten aus dem Verkoppelungsgebiet bzw. Umlegungsgebiet für Feldwege und Gewässer bzw. für öffentliche Straßen, Plätze, Grün- und Erholungsflächen, Wasserzüge und ähnliche Einrichtungen zwischen 10 vom Hundert bzw. 33 vom Hundert (ohne besondere Entschädigung für diese Flächen) an den bremischen Staat abgetreten werden. Die Verkoppelungsgesetze wurden daher für die Angelegenheit der Bebauung durch die Umlegungsgesetze abgelöst und diese wiederum durch das Bundesbaugesetz vom 23. Juni 1960 (BGBl. 1960, Teil I, S. 341, § 186, Abs. 1, Nr. 32). Bremen, den 01. JULI 1985

(Decker)
Bebauungsplan-Verfahren vor dem 8.Mai 1945

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