Dieses Webangebot stellt Ihnen die Verfahrensdaten zu den Bauleitplan-Verfahren der Stadt Bremen zur Verfügung. Die aktuellen öffentlichen Auslegungen finden Sie jeweils auf den Eingangsseiten, entsprechend den Kategorien zu geordnet.
Rechtsgrundlage für die Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB), das die Form, das Aufstellungsverfahren und den möglichen Inhalt der Bauleitpläne regelt.
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in einer Gemeinde unter Berücksichtigung menschenwürdiger Lebens- und Arbeitsbedingungen und des Natur- und Umweltschutzes vorausschauend vorzubereiten und zu leiten.
Instrumente der Bauleitplanung sind die Bauleitpläne, die von der jeweils zuständigen Gemeinde in eigener Verantwortung aufgestellt werden.
Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne).
Es wird darauf hingewiesen, daß der bereits mit Bekanntmachung in Kraft getretene Bebauungsplan zusammen mit der Begründung und ergänzender Erklärung nach § 10a Abs. 2 BauGB ergänzend ins Internet eingestellt wird.
Aufgrund der unterschiedlichen geometrischen Genauigkeiten zwischen der Planurkunde in Papierform (analoges Originaldokument) und den digitalen Zweitausfertigungen, kann es zu Abweichungen kommen. Diese Abweichungen sind ggf. im Vollzug des maßgeblichen Bebauungsplans bei der Festlegung der neuen Flurstücksgrenzen zu berücksichtigen. Hierüber beraten Sie die amtlichen Vermessungsstellen nach § 2 Abs. 1, 2 und 5 Vermessungs- und Katastergesetz des Landes Bremen.
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